Absturzsicherung

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Sicher auf dem Dach unterwegs

Bei Dächern ab 3m Höhe ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet Vorkehrungen für eine Absturzsicherung einzuplanen. Die gesetzliche Grundlage betrifft sowohl die Bau- als auch die Wartungsphase des Kies- oder Gründaches.

Wir als Optigrün Partner bieten Ihnen hierfür auflastgesicherte Schutzeinrichtungen an.
Die Schutzeinrichtungen untergliedern sich in:

  • OPTISAFE TYP G Geländer: Dauerhaftes Geländer für Grün- und Kiesdächer bei Pflege und Wartung ohne Dach- und Attikadurchdringungen (geprüft nach DIN 13374 Klasse A)
  • OPTISAFE TYP L Liner: Sicherungsseil in Linie parallel zum Dachrand für Grün- und Kiesdächer – auch mit Überläufer möglich (geprüft nach DIN 795 Klasse E + C)
  • OPTISAFE TYP P Point: Einzelanschlagpunkt für Gründächer (geprüft nach DIN 795 Klasse E)
  • OPTISAFE TYP K Kies: Einzelanschlagpunkt für Kiesdächer (geprüft nach DIN 795 Klasse E)

 

Sehen Sie hier eine beispielhafte Leinensicherung am Spardachbenning_dachbegruenung_absturzsicherung_illustration

 

Durch die Auflast des Gründachaufbaus oder der Kiesschüttung in vorgegebener Aufbaustärke erreicht OPTISAFE die erforderliche Standsicherheit als Anschlagpunkt für die persönliche Schutzausrüstung ohne Dachdurchdringung! OPTISAFE ist als Anschlagpunkt für die persönliche Schutzausrüstung geprüft nach DIN EN 795 Klasse E bzw. C und zugelassen!

Gerne erstellen wir für Sie einen objektbezogenen Verlegeplan für OPTISAFE.