Glossar

Förderung

Die Förderung von Dachbegrünung kann in zwei Arten unterschieden werden: Die direkte und die indirekte finanzielle Förderung.

Zur indirekten Förderung zählt die reduzierte Niederschlagswassergebühr: Zwar gibt es in Deutschland noch keine einheitliche Förderleitlinie, aber in einige Gemeinden werden Unternehmen mit begrünten Dächern entlastet, indem sie reduzierte Gebühren zahlen müssen. Dieser Vorteil kommt allerdings nur zum Tragen, wenn die jeweilige Gemeinde über eine gesplittete Abwassergebühr verfügt (aufgeteilt in Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) – dies ist bei ungefähr 75 Prozent der Gemeinden der Fall.

Je nach Gemeinde gibt es aber auch Angebote für eine direkte finanzielle Unterstützung – ein bekanntes Beispiel dafür ist das Düsseldorfer Programm zur „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“. Auf der Suche nach weiteren regionalen und lokalen Fördermitteln können Sie sich mit Hilfe Ihrer Postleitzahl auf der BINE Informationsdienstseite erkundigen.

Informieren Sie sich also am besten bereits vor der Dachbegrünung bei Ihrer Gemeinde, ob Sie eventuell einen Antrag auf Förderung stellen können. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen.

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