Ab einem Dach von 3m Höhe ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet Vorkehrungen für eine Absturzsicherung einzuplanen. Sowohl die Bau- als auch die Wartungsphase des Kies- oder Gründaches sind davon betroffen. Geländer sollten angebracht werden, wenn der Dachgarten begehbar ist. Bei einer extensiven Dachbegrünung sollten zumindest Anschlageinrichtungen für Schutzvorrichtungen vorhanden sein.